Datenschutz

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.

Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.

Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.

1. Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der

Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in

elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Neben Angaben zur Person und

sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hier insbesondere die für die

Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt

lediglich in dem Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und

Archivierung gemäß der jeweilige Berufsordnung nennen (Abkürzung) in der jeweils gültigen

Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die

Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten

entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

2. Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder

hierfür eine gesetzliche Grundlage / Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden

Konstellationen der Fall ist:

2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten

Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen

Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die

Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere,

wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den

Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer

Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die

Verwaltungsangestellte der Hebammenpraxis besondere Zeit verarbeitet die Daten in

Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der

Abrechnungsfirma (…………).

Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.

2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der

Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten

geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.

3. Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung

abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung

entstehen steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden

Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die

Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.4. Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte ein Recht auf

Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSG0VO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder

Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf

hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des

Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch

auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der

Versicherten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

zustehen. Den Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme

erklären. Die Versicherte hat zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der

zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.